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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von IT-Projekten der pilacom UG (haftungsbeschränkt), Konrad-Adenauer-Ring 33, 65187 Wiesbaden

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der pilacom UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführerin Dipl.-Designerin Pia Lauck, Zietenring 5, 65195 Wiesbaden, Amtsgericht Wiesbaden HRB 26885, USt-IdNr.: DE287782250 (nachfolgend „pilacom“) und dem Kunden über die Erstellung von IT-Projekten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Diese AGB von pilacom gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, pilacom hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch, wenn pilacom in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte über den Verkauf und die Lieferung von Produkten mit dem Kunden.

2. Leistungen

pilacom wird für den Kunden Erstellungsleistungen auf der Grundlage des von pilacom vorgelegten Angebots erbringen.

3. Termine

3.1 Termine zur Leistungserbringung sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie von pilacom schriftlich zugesagt werden. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat pilacom nicht zu vertreten und berechtigen pilacom, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. pilacom wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

4. Leistungsänderungen

4.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von pilacom zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber pilacom äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann pilacom von dem Verfahren nach Ziffer 4.2 bis Ziffer 4.5 absehen.

4.2 pilacom prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt pilacom, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt pilacom dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt pilacom die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

4.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird pilacom dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

4.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

4.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

4.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. pilacom wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

4.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von pilacom berechnet.

4.8 pilacom ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von pilacom für den Kunden zumutbar ist.

5. Abnahme

5.1 Sobald pilacom ein Konzept oder Pflichtenheft erstellt hat, das den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde dieses durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.

5.2 Sobald pilacom das IT-Projekt fertig gestellt hat, das den vertraglichen Anforderungen entspricht, zeigt pilacom dem Kunden die Abnahmefähigkeit in Textform (§ 126 b BGB) an. Mit Zugang dieser Erklärung beginnt für den Auftraggeber eine Frist von 5 Werktagen, innerhalb derer der Kunde zur schriftlichen Abnahme verpflichtet ist. Etwaig vorhandene Mängel sind pilacom unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu beheben.

5.3 Die Inbetriebnahme von Projekten, Teilprojekten oder einzelnen Features durch den Kunden oder durch ihn beauftragte dritte Parteien gilt als stillschweigende Abnahme, wenn das Gesamtsystem ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Anzeige der Inbetriebnahme einen Monat ohne wesentliche Störungen gelaufen ist. Das gilt auch wenn pilacom die Abnahmefähigkeit nach Ziffer 5.2 angezeigt und das Projekt selbst freigeschaltet hat.

6. Vergütung

6.1 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit individuell nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von pilacom zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug von Skonto.

6.2 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von pilacom mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von pilacom getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von pilacom für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

7. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen

7.1 Anmeldungen zu Schulungen, Kursen, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen von pliacom sind verbindlich. Der Kunde erhält nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Die Teilnahmegebühren sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Ein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung besteht nur, wenn der Rechnungsbetrag zuvor bei pilacom eingegangen ist oder dieser bar am Veranstaltungstag entrichtet wird.

7.2 Eine Stornierung der Teilnahme an Veranstaltungen ist bis spätestens 14 Tage vor Durchführung möglich, wenn in den Anmeldeunterlagen keine kürzere Stornierungsfrist angegeben ist. Die Stornierung muss in Textform (z.B. per Fax, E-Mail oder Brief) erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung entfällt die Teilnahmegebühr und pilacom erhebt keine Stornierungsgebühr. Bei späterer Stornierung oder bei Nichtteilnahme wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 pilacom haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden, soweit pilacom, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8.2 pilacom haftet außerdem für dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden, soweit diese von pilacom, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung von pilacom auf die Schäden, die bei Unterzeichnung dieses Vertrages typischerweise vorhersehbar waren, beschränkt.

8.3 Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Schadenersatzverpflichtungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unter anderem vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Ansprüche. Diese Haftungsbegrenzung schränkt jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung nicht ein, einschließlich der Haftung nach deutschem Produkthaftungsgesetz oder der Haftung für Körperverletzungen, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen.

8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Endabnahme des Gesamtsystems. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.

8.6 pilacom haftet nicht für Rechtsverletzungen, die in der Gestaltung oder dem Inhalt des vertragsgegenständlichen Projekt begründet sind. pilacom übernimmt keine Gewähr dafür, dass das IT-Projekt rechtskonform ist. Es obliegt dem Kunden, die von pilacom zu erbringenden Dienst- oder Werkleistungen vor deren Veröffentlichung rechtlich überprüfen zu lassen.

9. Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn pilacom diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10. Urheberrechte

10.1 Hinsichtlich der Designs, Gestaltungen, Grafiken, bildlichen Darstellungen und Fotografien, die im Rahmen der Einzelbeauftragungen von pilacom erstellt werden, erwirbt der Kunde jeweils nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, sich auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten erstreckende Nutzungsrecht in unbegrenztem Umfang, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig sind.

10.2 Hinsichtlich der technischen Funktionen, die von pilacom selbst entwickelt wurden, und die sie standardmäßig zur Erstellung von Webseiten und Webshops benutzt, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Der Kunde darf das Nutzungsrecht an den technischen Funktionen bearbeiten und übertragen.

10.3 An durch pilacom konfigurierten bzw. individualisierten Standardsoftwarekomponenten Dritter, an Open Source Software und extern lizenzierten Medieninhalten (z.B. Bild- und Layoutmaterial), deren Nutzungsrechte eingeschränkt sein können bzw. nicht exklusiv übertragen werden können, erhält der Kunde ebenfalls ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht und das Recht zur Bearbeitung und Übertragung in Bezug auf die von pilacom erstellten Leistungsanteile.

10.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte nach Ziffern 9.1 bis 9.3 erfolgt bis zur vollständigen Vergütungszahlung nur widerruflich. pilacom kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, jederzeit für die Dauer des Verzugs untersagen.

11. Dokumentation

Die Projektdokumentation, soweit nach dem Angebot ausdrücklich geschuldet, (z. B. Dokumentation der individuellen Anpassungen, Anwenderhinweise) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Weitere Dokumentationen sind nicht geschuldet.

12. Sonstiges

12.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Der Kunde Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

12.3 pilacom darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. pilacom darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail versendet werden.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

13.3 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.4 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Wiesbaden. Für Streitigkeiten aufgrund dieser Vereinbarung ist Wiesbaden der ausschließliche Gerichtsstand.

13.5 Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile davon unberührt.

Stand: 05.11.2014

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